Behandlungskosten / Kostenerstattung
Gesetzlich Versicherte sind Selbstzahler bekommen ggf. die Rechnung erstattet oder bezuschusst!
Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten unserer Behandlung. Viele Krankenkassen entscheiden nach Satzung und Einzelfall, daher empfehlen wir hier immer Ihre Krankenkasse anzurufen.
Für die Kostenerstattung bei Privaten Krankenkassen (Beihilfe, Voll-Privat, Zusatzversicherung) erhalten Sie von uns eine Rechnung nach GebüH. Wir können leider nicht garantieren, dass Ihre Krankenkasse unsere Leistungen 100 % erstatten. Wir bitten Sie daher, sich vorher zu erkundigen.
Welche Gesetzliche Krankenkassen Ihre Behandlung bezuschusst erfahren Sie hier.